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Bundesregierung beschlieÃ?t "Bad Bank" Gesetz
 
  Hedgeweb - WED, MAY 13 2009
Nachrichten Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Gesetz zur Entsorgung toxischer Wertpapiere in sogenannte â??Bad Banksâ?? beschlossen. Der Gesetzentwurf lässt selbst für viele Fachleute Fragen offen. Hier sind einige Antworten.

Was bezweckt die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz zur Finanzmarktstabilisierung?

Die Banken sollen in die Lage versetzt werden, den Wertverlust ihrer toxischen Papiere zu verdauen. Manche könnte dies überfordern, wenn sie die Abschreibungen sofort vornehmen müssten. Abschreibungen auf Vermögenswerte in der Bilanz schmälern das Eigenkapital, darunter leidet die Fähigkeit der Banken, neue Kredite zu vergeben. Banken haben angesichts des allgemeinen Misstrauens am Finanzmarkt derzeit Schwierigkeiten, private Investoren zu finden, die ihnen ihr Kapital anvertrauen. Im Extremfall könnte die Situation eintreten, dass die Bankaufsicht ein Institut schlie�en muss. Durch die geplanten Ma�nahmen gewinnen die Institute Zeit. Sie haben die Chance, mit späteren Gewinnen die aktuellen Verluste zu decken. Sinn und Zweck der gewählten Konstruktion ist es, die abschreibungsträchtigen Papiere aus den Bilanzen der Banken zu bekommen. Gleichzeitig sollen die Eigentümer der Banken die Kosten tragen, egal ob es sich um private Aktionäre oder Länder und Sparkassen handelt.

Nach welchem Prinzip funktioniert die Bad Bank?

Angenommen eine Bank hat Wertpapiere im Buchwert von 100 Euro in der Bilanz. Diese kann sie nach Abzug eines Abschlages von 10 Prozent an die Bad Bank übertragen. Im Gegenzug für die übertragenen Wertpapiere erhält sie für den gleichen Betrag, also 90 Euro, eine Anleihe der Zweckgesellschaft. Diese Anleihe stellt eine risikofreie Forderung der Bank an die Zweckgesellschaft dar, weil diese vom Soffin (Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) garantiert wird. Bis zu diesem Punkt hätte die Bank gewonnen. Sie hätte ein riskantes Papier gegen eine sicheres getauscht. Aber dann läge das Risiko voll bei der Zweckgesellschaft und damit beim Staat als Garantiegeber. Das aber kann der Staat nicht wollen.

Daher sieht das Gesetz vor, dass für die übertragenen Papiere zunächst einmal der Zeitwert festgestellt wird. Der sei im vorliegenden Fall 85 Euro. Davon ist nach Festlegung der Soffin ein Risikoabschlag abzuziehen â??für unvorhersehbare Entwicklungenâ??, beispielsweise 5 Euro. Dann ergibt sich ein sogenannter Fundamentalwert des Wertpapiers von 80 Euro. Die Differenz aus dem Ã?bergabepreis (90 Euro) und dem Fundamentalwert (80 Euro) von 10 Euro muss die abgebende Bank tragen. Sollte die Bad Bank das Papier nur für 50 Euro verkaufen können, fällt auch der Abwicklungsverlust von weiteren 30 Euro auf die abgebende Bank zurück.

Mit dieser MaÃ?gabe â?? die Risiken bei der Bank zu belassen â?? wäre die Bank verpflichtet, Rückstellungen zu bilden. Sie hätte also nichts gewonnen gegenüber einem direkten Verkauf der Papiere für 50 Euro. Um die Bank dennoch zu entlasten, wird die Zahlungsverpflichtung für die 40 Euro (90 minus 50 Euro) von einem Gewinn abhängig gemacht. Das ist das sogenannte Modell des Besserungsscheines. Das ändert nichts an der Zahlungspflicht der Bank, wohl aber am Ausweis im Jahresabschluss. Denn für gewinnabhängige Zahlungsverpflichtungen müssen keine Rückstellungen gebildet werden, weil sie ja nicht das gegenwärtige, sondern erst ein künftig sich bildendes Vermögen schmälern. So steht es im HGB.

Die meisten Banken bilanzieren aber nach IFRS â?? und diese internationalen Rechnungslegungsvorschriften kennen den Rückstellungsverzicht bei gewinnabhängigen Zahlungsverpflichtungen nicht. Nach IFRS müssen Rückstellungen immer dann gebildet werden, wenn ein Dritter Forderungen gegen das Unternehmen hat, auch bei gewinnabhängige Forderungen. Allerdings muss man keine Rückstellungen bilden, wenn die Forderung eines Dritten durch Beschlüsse der Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Gesellschafterversammlung) verhindert werden können. Wenn man das Aufleben der Forderung der Zweckgesellschaft von einem Beschluss der Gesellschafter über die Ausschüttung einer Dividende abhängig macht, ist die Forderung keine unmittelbare mehr, sondern nur noch mittelbarer Natur. Damit ist die Bank die Wertpapiere über 100 Euro los, hat zur Zeit neben 10 Euro Wertberichtigung (gegen das Eigenkapital) eine sichere, weil staatlich garantierte Forderung über 90 Euro in der Bilanz und muss für das Risiko â?? den weiteren Wertverlust des abgegebenen Wertpapiers â?? keine Vorsorge treffen.

Braucht die Zweckgesellschaft Eigenkapital?

Eigentlich nicht. Wenn der Staat die Anleihe deckt, entfällt die eigentliche Funktion des Eigenkapitals, Schulden zu decken. Das macht der Staat.

Was unterscheidet die Bad Bank von einer Abwicklung?

Bei der Bad Bank geht es gerade nicht um Abwicklung, sondern um eine möglichst gesunde Fortführung der Ursprungsbank.

Wird die Bank durch eine Bad Bank entlastet?

Zunächst auf jeden Fall. Sie tauscht einen riskanten gegen einen risikolosen Vermögensgegenstand. Allerdings löst sich das Risiko nicht auf. Es wird zunächst zeitlich aufgeschoben. Das Risiko schlägt später zu, wenn die Bad Bank die Papiere verkauft. Wenn dann die Bank nicht zahlen kann, geht das Risiko auf den Staat, also die Steuerzahler, über.

Welchen Vorteil haben die staatlich garantierten Anleihen?

Die Bank erhält anstelle eines Papiers mit unsicherem Wert nun ein â??bombensicheresâ?? Wertpapier. Weil die staatlich garantierten Anleihen so ausfallsicher sind, muss die Bank sie nicht mit Eigenkapital unterlegen â?? während sie für die â??toxischenâ?? Wertpapiere unter Umständen viel Eigenkapital vorhalten muss. Das so eingesparte Eigenkapital kann die Bank nutzen, um Geschäfte zu machen, also beispielsweise Kredite zu vergeben. Zudem kann die Bank solche sicheren Papiere bei der Zentralbank als Pfand für Kredite hinterlegen und sich so zusätzliche Liquidität beschaffen. Die Regierung hofft also, dass die Banken durch die im Gesetz vorgesehenen MaÃ?nahmen schneller gesunden und wieder mehr Kredit vergeben werden.

Wie und wann werden die Lasten getilgt?

Die auslagernde Bank zahlt für die Laufzeit der Garantie â?? höchstens allerdings 20 Jahre lang â?? einen Ausgleich an ihre Zweckgesellschaft. Die Zweckgesellschaft finanziert sich somit aus zwei Quellen: Erstens nimmt sie â?? im günstigen Fall â?? Zinsen und Tilgungszahlungen auf die ihr übertragenen Wertpapiere ein und verwertet zudem diese Papiere, zweitens erhält sie jedes Jahr Geld aus der Ausschüttungen ihrer â??Mutterbankâ??. Kann die Mutterbank in einem Jahr wegen ausfallender Ausschüttungen die Zahlung einmal nicht leisten, erhöhen sich die zu zahlenden Beträge in den Folgejahren. Wenn die Kalkulation aufgeht, hat die Zweckgesellschaft am Ende genauso viel Geld wie sie braucht, um die staatlich garantierte Anleihe am Ende der Laufzeit zu tilgen. Wenn die Wertpapiere mehr als unterstellt einbringen, also am Ende ein Gewinn entsteht, geht der Ã?berschuss an die auslagernde Bank. Im umgekehrten Fall muss sie den Verlust weiterhin aus ihren Ausschüttungen tilgen oder den Bankenrettungsfonds in Aktien entschädigen.

Werden die Banken finanziell entlastet?

Kurzfristig werden die Banken entlastet, indem sie ihre toxischen Papiere aus den Büchern entfernen können. Doch das gibt es nicht zum Nulltarif. Der Bankenrettungsfonds erhält für die Garantie eine â??marktgerechteâ?? Gebühr. Sie richtet sich nach dem Höchstbetrag der zur Verfügung gestellten Garantie und nach dem Ausfallrisiko des konkreten Portfolios. Hinzu kommt eine weitere â??Margeâ?? und eine Vergütung aus dem Zinsvorteil, der sich aus der Zahlungsstreckung ergibt.

Für welchen Bankentyp ist das Modell geeignet?

Im Prinzip für alle Banken, also sowohl für Banken in privatem Besitz als auch für die öffentlich-rechtlichen Banken.

Welche Ausfälle sind noch zu erwarten?

Die Angaben darüber schwanken stark. Das hat mehrere Gründe: Zum einen stellt sich die Frage, welche Papiere genau die Banken in die Bad Banks auslagern dürfen â?? und welche damit verwandten Finanzinstrumente. In der Praxis gibt es zahlreiche Varianten. Zum anderen ist die weitere Wertentwicklung zum Beispiel der inzwischen berüchtigten amerikanischen Subprime-Hypothekenanleihen bislang kaum abzuschätzen. Sie hängt nämlich davon ab, wie stark die Preise am amerikanischen Immobilienmarkt noch fallen â?? weil davon der Erlös abhängt, der bei der Zwangsversteigerungen von Eigenheimen anfällt. Die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt wiederum wird stark von der amerikanischen Konjunktur geprägt, dabei insbesondere dem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Denn je mehr Amerikaner ihren Job verlieren, desto mehr Eigenheime dürften in die Zwangsversteigerung kommen. Allerdings hat die amerikanische Regierung milliardenschwere Konjunkturprogramme und andere RettungsmaÃ?nahmen aufgelegt, um die Abwärtsspirale aus steigender Arbeitslosigkeit, mehr Zwangsversteigerungen, sinkenden Eigenheimpreisen, fallender Konsumnachfrage zu stoppen. Zusätzlich erschwert wird die Bewertung der strukturierten Finanzprodukte dadurch, dass die Verluste aus dem Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen bei diesen â??strukturierten Finanzproduktenâ?? nach sehr komplizierten Regeln auf unterschiedliche Tranchen aufgeteilt werden. Die Zahlungsströme, die für manche dieser Tranchen zu erwarten sind, lassen sich nur schwer abzuschätzen.

Wie reagieren die gro�en Bankenverbände und Banken auf den Gesetzentwurf?

Der Bundesverband deutscher Banken, der für die privaten Banken spricht,will zu dem Gesetzentwurf noch nicht Stellung nehmen. In früheren Stellungnahmen hat er betont, dass jede Lösung auf eine Entlastung der Bankbilanzen hinauslaufen müsse. Der Verband der öffentlichen Banken, in dem sich die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute organisiert haben, wollte am Dienstag keine Stellungnahme abgeben. Ein Sprecher der Deutschen Bank wiederholte, dass sein Haus die Errichtung von Bad Banks prinzipiell für eine sinnvolle Lösung halte. Deutschlands gröÃ?te Bank benötige aber keine Bad Bank. Die Deutsche Postbank wiederholte frühere Stellungnahmen, denenzufolge man den von der Regierung erarbeiteten Lösungsvorschlag gründlich prüfen werde. â??Wenn die Bedingungen stimmen, werden wir uns das genau anschauenâ??, sagte ein Postbank-Sprecher. Demgegenüber waren aus der Commerzbank, Deutschlands zweitgröÃ?ter Bank, eher skeptische Töne zu hören. Man wolle ein weiteres Beihilfe-Verfahren seitens der EU-Kommission nach Möglichkeit vermeiden, hieÃ? es aus der Bank.

 
 
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