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BVI erklärt Immobilienfonds zum Risikoprodukt
 
  Hedgeweb - DI, 28. SEP 2010
Fonds & Investments Was vielen bereits lange bekannt war, bestätigt der Fondsbranchenverband BVI nun auch offiziell. „Die Story vom absolut risikolosen Produkt besteht so nicht mehr“, sagte Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI, am Wochenende auf einer Veranstaltung in der Nähe von Frankfurt.

Damit räumte er ein, dass die Reform der offenen Immobilienfonds, die derzeit die Bundesregierung auf den Weg bringt, vielen Käufern von offenen Immobilienfonds nicht entscheidend mehr Sicherheit bringen wird.

Jahrelang hatten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsinstitute offene Immobilienfonds als risikoarme Alternative zu Anlagen in Aktien und Anleihen empfohlen. Dies wird sich wohl so nicht halten lassen. Seip will nicht ausschließen, dass wieder offene Immobilienfonds auf den Markt kommen, die mit erheblichem Risiko hohe Renditen anstreben. „Aggressive Geschäftsmodelle werden es in Zukunft schwerer haben, so schnell zu wachsen“, hofft Seip allerdings. „Die künftigen gesetzlichen Regelungen werden dazu beitragen, dass Rücknahmeaussetzungen unwahrscheinlicher werden und das ganz schnelle Geld nicht mehr angezogen wird.“

In den vergangenen zwei Jahren mussten zahlreiche offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen aussetzen. Während die einen wenigstens vorübergehend öffnen konnten, sind andere wie der Morgan Stanley P2 Value seit fast zwei Jahren ohne Unterbrechung geschlossen. Dabei sollen offene Immobilienfonds eine breitgefächerte Investition in ein Immobilienportfolio bei börsentäglicher Handelbarkeit ermöglichen. Deshalb haben viele Banken, Sparkassen wie Volks- und Raiffeisenbanken diese Produkte gern in Form von Sparplänen verkauft.

Um Missstände in diesem Segment der Fondsbranche zu bekämpfen, arbeitet das Bundesfinanzministerium an einer Reform der offenen Immobilienfonds. Nach aktuellem Stand sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer Mindesthaltefrist vor. Privatanleger, die Anteile an einem offenen Immobilienfonds kaufen, müssen künftig mindestens zwei Jahre auf eine Rückgabe der Anteile verzichten.

Für den Fall extrem gehäuft auftretender Rücknahmewünsche sieht der Gesetzentwurf ein spezielles Verfahren zur schonenden Verwertung des Vermögens der offenen Immobilienfonds vor. Wenn die Liquidität nicht ausreicht, um alle rückgabewilligen Anleger zu befriedigen, kann die Fondsgesellschaft - wie bisher auch schon - die Rücknahme aussetzen.

In den ersten sechs Monaten nach Schließung dürfen Immobilien nur zum Verkehrswert verkauft werden. In den nächsten sechs Monaten dürfen Immobilien dann auch unwesentlich unter Verkehrswert veräußert werden. Im zweiten Jahr der Aussetzung darf die Fondsgesellschaft Immobilien aus dem Bestand bis zu 10 Prozent unter dem Verkehrswert verkaufen, in der ersten Hälfte des dritten Jahres sogar mit einem Abschlag von bis zu 20 Prozent. Erst danach ist die Abwicklung des Fonds vorgesehen.

Dass die Krise der offenen Immobilienfonds nicht ausgestanden ist, zeigte sich am Montag. Allianz Global Investors gab bekannt, dass sie die Anteilrücknahme für den Immobilien-Dachfonds Premium Management Immobilien-Anlagen - P - EUR (Isin: DE000A0ND6C8) aussetzt. Die Anleger hätten Anteile im Volumen von rund €1 Mrd. im laufenden Jahr zurückgegeben, so dass „die kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen im Fonds weitestgehend aufgezehrt“ seien.


BVI erklärt Immobilienfonds zum Risikoprodukt

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