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Frühere Strafen für Defizitsünder
 
  Hedgeweb - MI, 09. JUN 2010
Nachrichten Die Finanzminister der Euro-Staaten haben sich darauf geeinigt, Verstöße gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt künftig viel früher als bisher zu bestrafen.

Die Staaten müssten künftig schon mit Sanktionen rechnen, selbst wenn ihr Haushaltsdefizit unter der im Vertrag von Maastricht festgelegten kritischen Grenze von 3 Prozent der Wirtschaftsleistung liege, sagte der ständige Präsident des EU-Rats, Herman Van Rompuy, in Luxemburg nach dem zweiten Treffen der neuen „Task Force“ zur Aufarbeitung der Euro-Krise. Das gelte etwa, wenn das Defizit zu stark ansteige oder der Staat Warnungen ignoriert habe.

Die genauen Kriterien solle die Kommission erarbeiten. Bisher würden Euro-Staaten erst bestraft, wenn sie eine rote Ampel überführen, künftig solle es schon Strafen für Fahren bei Gelb geben.

Inwieweit die frühere Verhängung von Sanktionen ohne Vertragsänderung umgesetzt werden kann, blieb unklar. Die Gruppe unter Leitung von Van Rompuy will zunächst nur Wege zur Stärkung des Stabilitätspakts suchen, die im Einklang mit den Verträgen stehen.

Künftig soll auch das zweite Kriterium des Maastrichtvertrages stärker berücksichtigt werden, welches verlangt, dass der Schuldenstand weniger als 60 Prozent des Bruttosozialproduktes betragen muss.

Um zu vermeiden, dass sich Euro-Staaten zu sehr verschulden, sollen die Regierungen künftig im Frühjahr ihre Haushaltspläne der Kommission und den übrigen Mitgliedern vorstellen. Dabei gehe es nicht darum, den Haushalt in seinen Details zu überprüfen, sagte der Ratspräsident. Das bleibe Vorrecht der nationalen Parlamente. Wohl aber solle die EU die dem Haushalt zugrunde liegenden Wachstums- und Inflationsannahmen sowie die geplante Höhe von Einnahmen, Ausgaben und Haushaltsdefizit überprüfen. Sehe ein Staat ein zu hohes Defizit vor, müsse er sich rechtfertigen.


Frühere Strafen für Defizitsünder

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