Das Gesetzt umfasst das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen von allen deutschen Aktien und von Schuldtiteln von Staaten der Euro-Zone sowie von Kreditderivaten auf Staatsschuldtitel, die keinem Absicherungszweck dienen.
Betroffen sind Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind. Dies sind Aktien deutscher und einiger weniger ausländischer Emittenten sowie ausschließlich deutsche und österreichische Staatsanleihen.
Das Bundesfinanzministerium soll mit einer Rechtsverordnung Ausnahmen ermöglichen können, etwa um den Referenzstatus von Bundesanleihen zu schützen. Für die weiterhin zulässigen Leerverkäufe gelten neue Transparenzregeln. Bei kleineren Geschäften ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu informieren, bei größeren Geschäften sind die Positionen zusätzlich zu veröffentlichen.
Mit dem Gesetzentwurf soll das Bundesfinanzministerium ermächtigt werden, weitere Geschäfte zu verbieten. Dazu zählen: Derivate, die Leerverkäufe auf deutsche Aktien oder die Leerverkäufe von Staatspapieren der Euro-Zone abbilden sowie Währungsderivate auf den Euro, die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen. Bei Verstößen gegen die neuen Handelsverbote drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Allerdings heißt es auch: „Zum Schutz des Rechtsverkehrs soll ein Verstoß gegen das Verbot nicht zur Nichtigkeit des Geschäfts führen.“



