Demnach unterliegen Hedge Fonds und andere Investoren zukünftig den gleichen Veröffentlichungspflichten wie Aktionäre, auch wenn Derrivative wie z.B. CFDs (Contract for Difference) verwendt werden, um große Anteile an einem Unternehmen zu erwerben.
Wenn die Gesamtbeteiligung an einem Unternehmen 3 Prozent übersteigt, im Falle einer laufenden Übernahme 1 Prozent, muss diese Publik gemacht werden.
Dies ist bereits die zweite neue Regelung innerhalb eines Monats, nachdem zuvor bereits eingeführt wurde, dass Short-Positionen unter bestimmten Bedingungen offengelegt werden müssen.
Broker und Handelshäuser, die lediglich als Vermittler mit CFDs handeln, werden von diesen Veröffentlichungspflichten nicht betroffen sein.



